In jedem Land gibt es rechtliche Einschränkungen bezüglich der Reproduktion von Banknotenmotiven. Das Fälschen einer Währung ist ein Verbrechen. Die Einschränkungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in einigen Ländern ist jegliche Reproduktion von Banknotenmotiven – selbst zu künstlerischen Zwecken oder Werbezwecken – streng verboten. Auch in den Ländern, die eine eingeschränkte Verwendung von Banknotenmotiven erlauben, gibt es besondere Regeln und Anforderungen. Diese Website bietet Informationen zur Reproduktion von Banknotenmotiven und Links zu länderspezifischen Websites mit weiteren Hinweisen.
Insgesamt gesehen ist der wirtschaftliche Verlust für die Gesellschaft durch Bargeldfälschungen im Allgemeinen gering. Zu denjenigen, die am meisten durch Fälschungen geschädigt werden, gehören Einzelpersonen und Geschäfte, da sie keine Rückerstattungen für gefälschte Banknoten erhalten. Zudem kann Falschgeld das Vertrauen in das Zahlungssystem untergraben, wenn in der Öffentlichkeit Unsicherheit darüber entsteht, ob bei Transaktionen Bargeld angenommen werden kann.
Die Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group, CBCDG) ist für diese Website verantwortlich. Die CBCDG hat das so genannte Counterfeit Deterrence System (CDS) entwickelt, um zu verhindern, dass PCs und Geräte bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung zur Fälschung von Banknoten verwendet werden. Das System wurde von Hardware- und Softwareherstellern freiwillig implementiert und verhindert, dass mittels PCs oder Geräten zur digitalen Bildbearbeitung das Bild einer geschützten Banknote erfasst oder reproduziert wird. Diese Technologie ist jedoch nicht in der Lage, den Nutzer eines PCs oder von Geräten zur digitalen Bildbearbeitung ausfindig zu machen.
Um Informationen über ein bestimmtes Land oder ein Banknotenmotiv, das Sie verwenden wollen, zu erhalten, klicken Sie auf die entsprechende Region auf der Weltkarte oder wählen Sie die entsprechende Region, das entsprechende Land oder die jeweilige Währung aus der Liste aus.
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